Anlage F Abschnitt I Nr. 13

Anlage F Anlage F zum TV L Beträge der in der ~ Anlage F Anlage F zum TV L Beträge der in der Entgeltordnung Anlage A zum TV L geregelten Zulagen gültig vom 1 Januar 2019 bis 31 Dezember 2019 I Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung 1 Die Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige

Anlage I zum Abschnitt F der ArzneimittelRichtlinie ~ Anlage I zum Abschnitt F der ArzneimittelRichtlinie Stand letzte Änderung in Kraft getreten am 9 November 2018 Die Vorschriften in § 12 Abs 1 bis 10 der Richtlinie in Verbindung mit dieser Anlage regeln abschließend unter welchen Voraussetzungen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu

Anlage F Anlage F zum TVL Beträge der in der ~ Anlage F Anlage F zum TVL Beträge der in der Entgeltordnung Anlage A zum TVL geregelten Zulagen Gültig vom 1 März 2015 bis 29 Februar 2016 I Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung 1 Die Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppe

Tarifeinigung TVL 20172018 im Einzelnen ~ Beschäftigte dieser Entgeltgruppen erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Abschnitt I Nr 13 der Anlage F zum TVL Gegebenenfalls zustehende andere Entgeltgruppenzulagen werden von den Buchstaben a bis e nicht berührt 3 In Anlage F Abschnitt I werden folgende Nummern 12 bis 14 eingefügt

Anlage F Anlage F zum TV L I Entgeltgruppenzulagen gemäß ~ Anlage F Anlage F zum TV L Beträge der in der Entgeltordnung Anlage A zum TVL geregelten Zulagen Gültig ab 1 Januar 2014 I Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung 1Die Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten

Stand 17022017 1930 Uhr ~ zulage gemäß Abschnitt I Nr 14 der Anlage F zum TVL e Entgeltgruppen 8 und 9 des Teils II Abschnitt 20 Unterabschnitt 6 der Entgeltordnung zum TVL Beschäftigte dieser Entgeltgruppen erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Abschnitt I Nr 13 der Anlage F zum TVL

Stand 17022017 1930 Uhr Ö ~ penzulage gemäß Abschnitt I Nr 13 der Anlage F zum TVL b Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 des Teils II Abschnitt 20 Unterabschnitt 4 der Entgeltordnung zum TV L Es werden eine neue Protokollerklärung Nr 2 sowie eine Niederschriftserklärung entsprechend Anlage 3 vereinbart

Anlage F Anlage F zum TVL Beträge der in der ~ Anlage F Anlage F zum TVL Beträge der in der Entgeltordnung Anlage A zum TV L geregelten Zulagen gültig vom 1 Januar 2017 bis 31 Dezember 2017 I Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung 1 Die Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige

Tarifverträge der Länder Entgelttabellen und Zulagen zum ~ TVL Anlage C Entgelttabelle für Pflegekräfte Download TVL Anlage D Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TVL Download TVL Anlage E Bereitschaftsdienstentgelte Download TVL Anlage F Beträge der in der Entgeltordnung Anlage A zum TVL geregelten Zulagen Download Änderungstarifvertrag Nr 3 zum TVL


♙ Anlage F Abschnitt I Nr. 13




By : nina

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